Hausbewohner ziehen gegen Döner-Duft vor Gericht

Im Münchner Stadtteil Neuhausen fühlten sich Anwohner durch penetrante Geruchsschwaden aus einen Döner Imbiss so sehr gestört, dass sie vor dem Amtsgericht München dagegen erfolgreich klagten.

Das Urteil des Amtsgerichts München

Das Urteil des Amtsgerichts München

Laut Gericht darf der Geschäftsraum nicht mehr als Döner Bude betrieben werden, obwohl er als Laden vermietet worden ist. Monika Anders vom Amtsgericht München erklärt, dass mit einem Schnellimbiss verbundene Störungen insgesamt größer seien als bei einer herkömmlichen Ladennutzung.

Das Ordnungsamt hatte dem Imbiss eine Gaststättenkonzession erteilt, dem widersprach jetzt das Amtsgericht. Das Gericht argumentierte, dass ein Gebäude, das über 45 Wohnungen verfügt, überwiegend als Wohnhaus zu bewerten ist. Das letzte Wort haben deshalb auch die Eigentümer.

Die Anwohner beschwerten sich allerdings nicht nur über lästige Gerüche aus der Pizza- und Döner Bude, die Eigentümer störten sich auch am lauten Verhalten einiger Imbissbesucher, vor allem in den Abendstunden. Auch dieser Argumentation folgte das Gericht, da der große Außenbereich des Bistros die Gäste zu einer längeren Verweildauer einlade, so dass nächtliches Partyvolk und Raucher den Lärmpegel deutlich nach oben schraubten. Dies müssten die Anwohner nicht hinnehmen.

Das Urteil ist rechtskräftig, weshalb Pizza, Döner und Co. in Zukunft nicht mehr über den Tresen gehen dürfen, ein Ordnungsgeld droht, wenn sich der Gaststättenbetreiber dem widersetzt.

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