Im Münchner Stadtteil Neuhausen fühlten sich Anwohner durch penetrante Geruchsschwaden aus einen Döner Imbiss so sehr gestört, dass sie vor dem Amtsgericht München dagegen erfolgreich klagten.
Laut Gericht darf der Geschäftsraum nicht mehr als Döner Bude betrieben werden, obwohl er als Laden vermietet worden ist. Monika Anders vom Amtsgericht München erklärt, dass mit einem Schnellimbiss verbundene Störungen insgesamt größer seien als bei einer herkömmlichen Ladennutzung.