Das türkische Nachrichtenportal „Türkishpress“ berichtete kürzlich, dass der rechtsextreme Sänger Daniel Giese von der neonazistischen Combo „Gigi und die braunen Stadtmusikanten“ vom Amtsgericht Meppen zu einer Bewährungsstrafe von sieben Monaten verknackt worden ist.
Für Richterin Anette Schneckensberger war es erwiesen, dass Giese den Straftatbestand der Billigung einer Straftat und der Volksverhetzung erfüllt habe. Mit seiner braunen antisemitischen Musikkapelle präsentierte der rechtsextreme Daniel Giese 2010 den Song „Döner-Killer“, in dem die türkischstämmigen Opfer der rechtsextremen Terrororganisation Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) verhöhnt werden.
So heißt es in dem Musikstück unter anderem:
„Am Dönerstand herrschen Angst und Schrecken. Kommt er vorbei, müssen sie verrecken. Kein Fingerabdruck, keine DNA. Er kommt aus dem Nichts, doch plötzlich ist er da.
Bei allen Kebabs herrschen Angst und Schrecken. Der Döner bleibt im Halse stecken, denn er kommt gerne spontan zu Besuch, am Dönerstand, den neun sind nicht genug.“
Das Lied wurde im Anschluss an die zufällige Enttarnung der NSU-Terrorgruppe auch einer breiten Öffentlichkeit bekannt. So zitiert das Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“ die Richterin, dass der Text durchaus strafrechtliche Relevanz habe. Am Tag der Verkündung des Urteils hingegen bestritt Giese, dass er in Kenntnis der NSU-Morde gewesen sei. Ferner sieht Gieses Anwältin Gisa Pfahl in dem Song-Text keine juristischen Bedenken. Pfahl wird im Verfassungsschutzbericht des Jahres 2010 allerdings nicht nur im Kontext mit der neonazistischen Szene erwähnt, auch die rechtsextreme Partei NPD ist bei einem Prozess vor dem Landgericht in Gera ihre Mandantin.
Dirk Stegemann von der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes-Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN-BdA) erklärt im „Spiegel“, dass das Urteil von Hamburg gegen den Neonazi Giese beweise, dass die Strafverfolgungsbehörden kontinuierlich seit Jahren wegschauten. „Diese Gruppe konnte viele Jahre lang ähnliche Songs veröffentlichen, ohne dass es zu einer Strafverfolgung gekommen ist“, weiß Stegemann. Eine Rolle spielt auch der Versandhandel „Reconquista“, der die rechtsradikale Szene mit Hemden inklusive Aufdruck wie „Killer Döner nach Thüringer Art“ beliefert habe. Auch gegen den Betreiber dieses Versandhandels seien keine rechtlichen Schritte erwägt worden. Allerdings wurden die Hemden durch die Polizei nach einer Razzia konfisziert.